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Verkehrswertgutachten · Region 38 und Harz

Ein Wert, der begründet ist – nicht geschätzt.

Ich bin Marius Jahn, Bauingenieur (B. Eng., M. B. A.) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke. Mein Honorar richtet sich nach meinem Arbeitsaufwand, nicht nach dem Wert Ihrer Immobilie. Ob 240.000 € herauskommen oder 480.000 € – an meiner Rechnung ändert das nichts.

15 Minuten am Telefon. Danach wissen Sie, welches Gutachten Sie brauchen, was es kostet – und ob sich der Aufwand für Sie überhaupt lohnt.

  • DIN EN ISO/IEC 17024, Zertifizierungsstelle ADA inVivo
  • Bauingenieur B. Eng., M. B. A.
  • Honorar nach Aufwand, Festpreis vorab
  • Dokumentierter Rechenweg
  • 4,9 von 5 bei 35 Google-Bewertungen
Anlass

Warum brauchen Sie den Wert?

Der Anlass entscheidet, welches Gutachten das richtige ist – und ob Sie überhaupt eines brauchen.

Erbfall

Finanzamt, Erbengemeinschaft, Pflichtteil. Nach § 198 BewG dürfen Sie einen niedrigeren Wert nachweisen als den, den das Finanzamt typisiert ansetzt.

Trennung

Zugewinnausgleich, Teilungsversteigerung. Entscheidend sind ein klarer Stichtag und ein Rechenweg, der einer anwaltlichen Nachfrage standhält.

Steuer

Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung, Grundsteuer. Grundlage für Ihren Steuerberater – ich leiste keine Steuerberatung.

Kauf

Preis prüfen, Substanz beurteilen, vor dem Notartermin wissen, was in zehn Jahren ansteht.

Verkauf

Realistischer Preis vor der Vermarktung. Wenn es nur darum geht, reicht oft die kostenlose Wertermittlung – dazu hier.

Behörde oder Gericht

Betreuung, Sozialamt, Nachlasspflege. Rufen Sie in diesen Fällen bitte direkt an: 05362 596 998 1.

Drei Stufen

Welches Gutachten brauchen Sie?

1 · Ankaufberatung

Ortstermin mit bautechnischer Einschätzung, mündliche Bewertung, schriftliche Kurzzusammenfassung.

Für Käufer vor dem Notartermin.
Nicht geeignet für Finanzamt oder Gericht.

ab [KUNDE LIEFERT]

2 · Kompaktgutachten

Schriftliche Wertermittlung mit Ortstermin, Verfahrensangabe und Begründung.

Für eigene Entscheidung, Bank, Familie, Preisfindung.

ab [KUNDE LIEFERT]

3 · Verkehrswertgutachten § 194 BauGB

Vollgutachten mit Ortstermin, Fotodokumentation, Bodenrichtwertanalyse, Verfahrensdarstellung und allen Anlagen.

Für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Grundsteuer.

ab [KUNDE LIEFERT]

Sie wissen nicht, welche Stufe? Das klären wir in 15 Minuten am Telefon. Ich verkaufe Ihnen kein Vollgutachten, wenn eine Ankaufberatung reicht.

Erstgespräch vereinbaren

Ablauf

So läuft es ab

  1. 1

    Erstgespräch, 15 Minuten

    Sie schildern den Anlass. Ich sage Ihnen, welches Gutachten Sie brauchen, was es kostet und wie lange es dauert. Kostenlos.

  2. 2

    Ortstermin

    Bausubstanz, Dach, Heizung, Fenster, Feuchtigkeit, Grundriss, Lage. Dauer je Objekt etwa [KUNDE LIEFERT].

  3. 3

    Ausarbeitung

    Bodenrichtwerte, Vergleichsdaten, Verfahrenswahl, Begründung. In der Regel [KUNDE LIEFERT] nach dem Ortstermin.

  4. 4

    Übergabe

    Als PDF und gedruckt. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt.

Was Sie bekommen

Ein Gutachten, das man vorlegen kann.

Kein anderer Anbieter in der Region zeigt, wie sein Gutachten aussieht. Ich halte das für den falschen Weg herum: Sie sollen vorher wissen, was Sie bekommen.

[KUNDE LIEFERT: Freigabe von 2–3 anonymisierten Musterseiten aus einem echten Gutachten – stärkstes Vertrauenselement der Seite]

  • Wertermittlung nach § 194 BauGB mit Angabe und Begründung des gewählten Verfahrens
  • Bausubstanz einzeln beurteilt – Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Bäder, Elektrik
  • Bodenrichtwert mit Stichtag und Quelle des zuständigen Gutachterausschusses
  • Fotodokumentation und vollständige Anlagen
  • Nachvollziehbare Rechenwege – kein Ergebnis, das vom Himmel fällt
Der Ingenieur-Blick

Was ein Online-Rechner nicht sehen kann

Ein Bewertungsportal kennt Baujahr, Wohnfläche und Postleitzahl. Es weiß nicht, dass die Heizung von 1998 ist, dass das Dach in fünf Jahren fällig wird und dass für dieses Haus nach einem Eigentümerwechsel Sanierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz greifen können.

  • Substanz und Restnutzungsdauer der wesentlichen Bauteile
  • Energetischer Zustand und die daraus folgenden Pflichten und Kosten
  • Instandhaltungsstau – was in den nächsten zehn Jahren ansteht

Das verändert den Wert. Und es verändert Ihre Entscheidung.

Ortstermine

Wo ich Ortstermine mache

Mein Büro sitzt in Weyhausen im Landkreis Gifhorn – zwischen Wolfsburg und Gifhorn.

Regelmäßig vor Ort: Wolfsburg · Gifhorn · Braunschweig · Wolfenbüttel · Helmstedt · Königslutter · Salzgitter · Wittingen

Ebenfalls im Einzugsgebiet: Peine · Celle · Uelzen · Goslar · Bad Harzburg · Wernigerode · Blankenburg · Halberstadt · Quedlinburg

Für Objekte im Harz gilt eine Besonderheit: Sachsen-Anhalt und Niedersachsen wenden unterschiedliche Grundsteuermodelle an. Was das für den Nachweis eines niedrigeren Werts bedeutet, bespreche ich im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Das hängt von Objektart, Umfang und Anlass ab. Ich rechne nach Arbeitsaufwand ab, nicht nach dem Wert der Immobilie, und nenne Ihnen den Preis vor der Beauftragung als Festpreis. Eine gesetzliche Gebührenordnung für privat beauftragte Verkehrswertgutachten gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Kurz- oder Kompaktgutachten ist eine schriftliche Wertermittlung für Ihre eigene Entscheidung. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist vollständig dokumentiert und begründet – das brauchen Sie, wenn die Zahl gegenüber Dritten standhalten muss, insbesondere gegenüber dem Finanzamt.
Wird Ihr Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG ist ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen vorgesehen. Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Die endgültige Würdigung liegt beim Finanzamt – niemand kann Ihnen ein Ergebnis garantieren, und wer das tut, sollte Sie stutzig machen.
Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?
Nein. Ich bin zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024. Für Finanzamtsverfahren, außergerichtliche Auseinandersetzungen, Erbengemeinschaften und Kaufentscheidungen ist das die passende Qualifikation. Wenn ein Gericht einen Sachverständigen selbst bestellt, ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter der richtige Weg – das sage ich Ihnen dann auch.
Sie sind doch auch Makler. Ist das Gutachten dann neutral?
Ein Gutachtenauftrag und ein Vermittlungsauftrag sind zwei getrennte Verträge, und mein Honorar für das Gutachten hängt nicht am Ergebnis, sondern am Aufwand. Sie können ein Gutachten beauftragen und danach mit jedem beliebigen Makler verkaufen – oder gar nicht. Ein Teil meiner Auftraggeber verkauft überhaupt nicht.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung und die letzten Abrechnungen. Was in Ihrem Fall wirklich nötig ist, sage ich im Erstgespräch.
Muss ich beim Ortstermin dabei sein?
Es hilft, ist aber nicht zwingend. Wichtig ist, dass jemand aufschließt und Fragen zum Objekt beantworten kann.
Was, wenn sich das Gutachten für mich nicht lohnt?
Dann sage ich Ihnen das im Erstgespräch, und Sie zahlen nichts. Das kommt regelmäßig vor – etwa wenn die Abweichung zum Finanzamtswert zu gering ist, um den Aufwand zu rechtfertigen.

Ich leiste keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Das Gutachten ist die Grundlage, mit der Ihr Steuerberater oder Anwalt gegenüber dem Finanzamt oder der Gegenseite argumentiert.

Wir klären das in 15 Minuten.

Ich sage Ihnen, welches Gutachten Sie brauchen, was es kostet, wie lange es dauert – und ob sich der Aufwand für Sie rechnet.

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